Bei einem Aufenthalt von 2 Wochen sollten Sie immer in Betracht ziehen, über Ihren Hausarzt eine Badekur zu beantragen und die bei Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Sie haben nach wie vor alle 3 Jahre (ohne Altersbegrenzung) einen Anspruch auf eine Badekur. Bei evtl. Ablehnung empfehlen wir Ihnen Einspruch einzulegen.
Bei Buchung eines unserer vielen Pauschalangebote besteht die Möglichkeit, entweder eine zusätzliche Verordnung Ihres Hausarztes mitzubringen, oder mit einem Überweisungsschein einen Termin bei unserer Hausärztin zu vereinbaren.
Zu einem Termin bei der Badeärztin ist es auch unser Bestreben abklären zu lassen, welche Behandlungen für Sie medizinisch ratsam sind. Natürlich werden alle Verordnungen, ob vom Hausarzt oder Badearzt, mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.